Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MirrorboothFrankfurt – Matthias Schönfeld (Einzelunternehmer)
Niddagaustraße 82
60489 Frankfurt am Main
nachfolgend „Vermieter“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Die AGB gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Mieter, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermieter überlässt dem Mieter Eventequipment (z. B. Fotoboxen, Selfiemaschinen, Beleuchtung, Drucker, Zubehör) für einen vereinbarten Zeitraum zur Nutzung gegen Entgelt.
(2) Die konkreten Leistungen, Mietgegenstände, Preise und Leistungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag, der vom Mieter schriftlich zu bestätigen ist.
(3) Mit Unterzeichnung des Angebots erkennt der Mieter diese AGB an.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung des Angebots durch den Mieter zustande.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Mieter kommt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 5 Stornierung / Rücktritt durch den Mieter
(1) Eine Stornierung der Buchung durch den Mieter ist jederzeit möglich. Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornogebühren fällig:
– bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des Auftragswertes,
– bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des Auftragswertes,
– ab 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des Auftragswertes.
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Lieferung, Aufbau und Rücknahme
(1) Die Lieferung, der Aufbau und die Abholung des Equipments erfolgen durch den Vermieter am vereinbarten Veranstaltungsort.
(2) Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Aufstellort eine Fläche von mindestens 3 × 3 m sowie einen 230 V-Stromanschluss bereitstellt.
(3) Der Aufbau und Abbau erfolgen grundsätzlich in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr. Sollte ein Auf- oder Abbau außerhalb dieses Zeitraums erforderlich sein, wird eine pauschale Zusatzgebühr in Höhe von 150,00 € netto berechnet.
(4) Kommt der Mieter seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so haftet er für daraus entstehende Verzögerungen und Mehrkosten. Der Vergütungsanspruch des Vermieters bleibt unberührt.
§ 7 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verschmutzung, Verlust oder Diebstahl zu schützen.
(2) Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden, Verluste oder Funktionsstörungen, auch wenn diese durch Dritte (z. B. Veranstaltungsgäste) verursacht werden.
(3) Eine Kaution wird nicht erhoben.
(4) Der Vermieter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(5) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
§ 8 Technische Störungen
(1) Der Vermieter bemüht sich, alle Geräte in technisch einwandfreiem Zustand bereitzustellen.
(2) Sollte es während der Mietzeit zu einer technischen Störung kommen, wird der Vermieter diese nach Möglichkeit kurzfristig beheben oder Ersatz bereitstellen.
(3) Ist die Störung innerhalb angemessener Zeit nicht behebbar, wird der Mietpreis anteilig gemindert. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Krieg, Pandemie, behördliche Auflagen oder Stromausfälle), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Vermieter, die Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und überlassenen Geräte bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Weitergabe, Untervermietung oder Veränderung der Mietsache ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
§ 11 Nutzungsrechte und Fotos
(1) Alle während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos werden dem Mieter vollständig zur Verfügung gestellt.
(2) Eine Nutzung dieser Fotos zu Werbezwecken durch den Mieter erfolgt in eigener Verantwortung. Der Mieter ist verpflichtet, ggf. erforderliche Einwilligungen der abgebildeten Personen selbst einzuholen.
(3) Der Vermieter verwendet keine Fotos zu eigenen Werbezwecken.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.